Gut zu wissen ...

Fragen und Antworten im Zusammenhang mit einem Heimeintritt

1. Darf ich meinen Hausarzt behalten?

Selbstverständlich dürfen alle Heimgäste ihren Hausarzt behalten, vorausgesetzt, dieser ist zu Hausbesuchen und zur Zusammenarbeit mit dem Heim bereit.

2. Muss ich die Bett- und Frottéwäsche selber mitbringen?

Nein. Die Bettwäsche inkl. Duvet und Kissen sowie Frottéwäsche werden vom Heim gestellt.

3. Wie stehts mit der Möblierung?

Das Zimmer kann je nach Grösse des Zimmers mit den eigenen Möbeln, mit Bildern, Pflanzen etc. zweckmässig und wohnlich eingerichtet werden.
In jedem Zimmer befindet sich ein Einbauschrank mit separatem Schuh- und Wertsachenfach, ein Pflegebett, ein Nachttisch mit Lampe sowie Tüll-Vorhänge. Bei Bedarf steht jedem Gast im Untergeschoss des Heimes ein Effektenschrank zur Verfügung.

4. Welche Versicherungen muss ich behalten, welche kann ich auflösen?

Für das mitgebrachte Mobiliar und den Hausrat besteht für den Gast eine unentgeltliche Feuer-, Wasserschaden- und Einbruchdiebstahlversicherung. Ebenso sind die Gäste persönlich vom Gustav Benz Haus gegen Haftpflichtschäden versichert. Die Kranken- und Unfallversicherung hingegen ist Sache des Gastes.

5. Welche Leistungen sind in der Heimtaxe inbegriffen?

  • Zimmermiete
  • Verpflegung (3 Mahlzeiten mit Tee) inkl. Diäten
  • pflegerische Hilfeleistungen gemäss RAI-RUG-Stufen
  • Besorgung der Privatwäsche ohne Flicken
  • Reinigung des Zimmers
  • Medikamentenverwaltung
  • Aktivierungsprogramme
  • Versicherungen gemäss Auflistung

6. Was ist nicht in der Heimtaxe inbegriffen?

  • spezielle Getränke (Wein, Fruchtsäfte etc.)
  • Kostenanteil für chemische Reinigung
  • ausserordentliche Dienstleistungen
  • medizinische Hilfeleistungen (Krankenkassenleistungen)
  • Toilettenartikel
  • Coiffeur und Pediküre

7. Wie viel Heimtaxe bezahle ich?

Die Tagestaxen sind vertraglich mit dem Kanton geregelt. Sie setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Liegenschaftskosten, Hotel-, Betreuungs- und Grundkosten
  • Zimmergrösse
  • Pflegekosten abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit des Gastes (RAI-RUG-Stufe)
8. Was ist RAI-RUG?

RAI-RUG ist die Bezeichnung für ein Einstufungssystem, welches in den Alters- und Pflegeheimen in Basel-Stadt angewendet wird. Nach dem Heimeintritt wird mit Hilfe von diversen Abklärungen und Befragungen ermittelt, wie viel Pflege und Betreuung ein Gast benötigt. Daraus resultieren die entsprechende Pflegeeinstufung und die Pflegetaxe.